Fortbildungen im Fachbereich Schulsport 2023

 

Tauchen im Schulsport

Verkürzte Ausbildung nach der Sonderregelung für Sportlehrkräfte an den Schulen und Hochschulen der BRD zum VDST DOSB Trainer C Breitensport (Sporttauchen).

Voraussetzungen siehe VDST Prüferodnung 01.01.2023 Punkt 4.11

Verkürzte Ausbildung nach der Sonderregelung für Lehrkräfte (Nicht-Sportlehrer) an den Schulen und Hochschulen der BRD zum VDST DOSB Trainerassistent Breitensport (Sporttauchen).

Voraussetzungen siehe VDST Prüferodnung 01.01.2023 Punkt 3.10.

Termin: 18.-19.11.2023 Anmeldung und Ausschreibung

 

 

Tauchen in der Schule

Die Bedeutung des Tauchens im Schulsport wird seit vielen Jahren vom Hessischen Tauchsportverband sehr hoch eingeschätzt. Kaum ein anderes  Bewegungsfeld bietet so vielseitige Anknüpfungspunkte oder Übungs- und Trainingsformen an.  Das theoretische  Basiswissen ist besonders prädestiniert für die Initiierung fächerübergreifender Unterrichtsprojekte sowie interdisziplinäre Kooperation und fördert ganzheitliches Denken.

Immer mehr ist  in unserer Gesellschaft der Trend zur aktiven Freizeitgestaltung in verschiedenen Sportarten zu verzeichnen, dabei nimmt das Tauchen mittlerweile einen hohen Stellenwert ein. Besonders die Option auf diese Weise  faszinierende  verschiedene Unterwasserwelten kennenzulernen, ist eine der Ursachen, dass  diese Sportart auch zum Breitensport geworden ist.

Der Wunsch vieler Jugendlicher auch in der Schule die Wahlmöglichkeit des  Schnorchel- und Sporttauchens vorzufinden, hat dazu geführt, dass Sportlehrer, die eine entsprechende Ausbildung dafür haben, sowie Vereine sich dahingehend engagieren, solche Angebote zu unterbreiten.

Wie kommt das Sporttauchen in die Schule?

Damit bürokratische und pädagogische Hürden von Lehrern leichter übersprungen werden, gibt es die Hilfestellung durch den HTSV  und den VDST (Verband Deutscher Sporttaucher ) - Bereich Schulsport. Diese können auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Bereits 1979 erarbeiteten Lehrer und Hochschullehrer auf dem ersten VDST-Lehrgang "Sporttauchen als Schulsport" gemeinsame Richtlinien, die bis heute ihre Gültigkeit behalten haben. Auch bietet der HTSV in der Regel jedes Jahr ein Seminar mit dem Thema "Einführung des Tauchens in der Schule" an.

Welche Voraussetzungen benötigt man dazu und welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein?

Im Lande Hessen braucht der Sportlehrer, der Schnorcheltauchen mit ABC-Ausrüstung im Schwimmbad unterrichten möchte, keine besondere Erlaubnis.

Der Sportlehrer, der Schnorcheltauchen und das Tauchen mit Gerät (DTG) im Schwimmbad unterrichten möchte, sollte im Besitz des DLRG-Rettungspass sein und muss zusätzlich eine ent­sprechende Befähigung nachweisen. Diese zusätzliche Ausbildung ist durch mindestens folgende Nachweise gegeben:

  • Trainer-C Lizenz Tauchen des DSB u. VDST (ÜL-Tauchen)
  • oder schriftlicher Nachweis (Schein) einer Grundausbildung "Sporttauchen" im Rahmen des Sportstudiums (mindestens Deutsches Tauchsportabzeichen in Bronze)
  • oder Nachweis einer Rettungstaucherausbildung (DLRG oder DRK ­Wasserwacht)
  • sowie die Empfehlung einer Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) (siehe dazu auch Ausschreibungen des HTSV/VDST und der LA)

Diese Befähigungen gelten jedoch nur für das Schwimmbad, nicht im Freigewässer!

Sinnvoll ist es dabei die Fachkonferenz, die Schulleitung, evtl. das Staatliches Schulamtes, die Schulkonferenz und besonders die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Um Gesundheitsrisiken auszuschließen, ist eine Gesundheitserklärung der Teilnehmer entsprechend den Vorgaben des VDST beim Schnuppertauchen abzugeben. Ortsansässige Tauchvereine als Kooperationspartner erleichtern die Planung und Durchführung erheblich.

Im Schwimmbad (Hallenbad/Freibad) sollte die Wassertiefe für den methodischen Komplex des Schnorcheltauchens, wie z.B. Gewöhnung an die Maske oder auch Ausblasen des Schnorchels zwischen 1 bis 2m variiert wer­den können. Für den Komplex des Tauchens im Bewegungsfeld Wasser empfiehlt sich die Verwendung eines Sprung- bzw. Tauchbeckens mit einer Tiefe von 3 bis 5m.

Weitere Ausführungen dazu macht auch der Sporterlass für Hessen vom 05.10.2016:

2.2.11     Gerätetauchen

Gerätetauchen ist nur in Kooperation mit einer vom Fachverband (Verband Deutscher Sporttaucher (VDST)) anerkannten Tauchschule oder einem vom Fachverband anerkannten Verein erlaubt und darf damit nur in geeigneten Anlagen und Gewässern durchgeführt werden.

 

Qualifikation der Aufsichtspersonen:

Die zur Aufsicht verpflichtete Person muss die gültige Trainerlizenz des Fachverbandes (C-Lizenz oder höher) als Qualifikation zur Erteilung von Tauchunterricht mit Geräten erworben haben.

Im Freigewässer muss eine gültige Tauchlehrerlizenz des Fachverbandes vorhanden sein.

 

Besondere Aufsichtsregelungen:

Für das Gerätetauchen gilt:

-        Eine ärztliche Untersuchung der Schülerinnen und Schüler zur Tauchtauglichkeit muss vorliegen, im Hallenbad oder Freibad reicht eine medizinische Selbstauskunft nach den Regeln des Fachverbandes aus.

-        Die Lerngruppengröße muss entsprechend dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler, den vorhandenen Rahmenbedingungen sowie den Sicherheitsstandards des Fachverbandes angepasst sein.

-        Die Ausrüstung muss schülergerecht sein und ist auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Was kann in der Schule realisiert werden?

Das folgende Schaubild veranschaulicht die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in der Schule.

 

 

Wie organisiere und führe ich z.B. eine Projektwoche "Tauchen" durch?

Zur Absicherung des Lehrers/Ausbilders muss grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung der Schülerinnen und Schüler zur Tauchtauglichkeit vorliegen. Wie umfassend diese gestaltet wird, hängt von der Zielsetzung der Projektwoche oder der Unterrichtseinheit ab. Bei der Durchführung von Projektwochen und Unterrichtseinheiten zum Gerätetauchen sind die Sicherheitsstandards des Verbandes Deutscher Sporttaucher zu befolgen.

Weiterführend sind der Entwurf einer Projektwoche "Tauchen" sowie Vorlagen für das Schnorcheltauchen, Schnuppertauchen in der Projektwoche oder im Unterricht zusammengestellt, die für die eigenen Bedürfnisse abgeändert werden können: Zeitraster einer Projektwoche als Beispiel

Beachten sollte man dabei, dass es sich hier um eine sehr ausführliche Planung einer Projektwoche handelt, die je nach Leistungsvermögen der Lerngruppe, Alterszusammensetzung und Motivation gekürzt werden muss oder mit spielerischen Elementen angereichert werden kann. (siehe auch Unterrichtseinheit!)

Wie kann ich eine Unterrichtseinheit "Tauchen" gestalten? (Beispiel: GK Sport in der Qualifikationsphase)

Die vorliegende Unterrichtsskizze enthält folgende Schwerpunkte: Schnorcheln, Schnorcheltauchen, Tauchen mit DTG im Schwimmbad (Sequenz "Schnuppertauchen"), Konditionstraining und aus dem Bereich Spiel Unterwasserhockey bzw. -Rugby und ist nur inhaltlich aufgeführt. Eine ausführliche methodisch-didaktische Begründung zur besseren Übersicht ist nicht vorangestellt (siehe hierzu didaktisch-methodische Überlegungen zur Sportart Tauchen).

Bei der Einführung, Vorbereitung und Theorie konnte die vom VDST herausgebrachte CD "Lehrgang Tauchausbildung" sehr effektiv eingesetzt werden. Als Basiswissen und Literatur standen den Schülern das Skript "Grundlagen der Tauchtheorie" sowohl elektronisch als auch in Papierform zur Verfügung sowie weiterführende Tauchliteratur. Die praktischen Ausführungen konnten sowohl in dem direkt neben der Schule befindlichen Europabad als auch in dem in der Schule vorhandenen Fitnessraum durchgeführt werden. Ohne die praktische Unterstützung des HTSV (5 Tauchgeräte) und die des Tauchclubs Wetzlar wäre die Unterrichtsreihe so nicht durchführbar gewesen. Die zur Verfügung stehende Zeit waren wöchentlich zwei Stunden, die Planung erstreckte sich über zwei halbes Schuljahre. ...mehr

Welche Hilfestellungen kann der HTSV geben?

Bei der Planung einer Projektwoche, eines Projekttages oder einer Unterrichtssequenz über das Tauchen können wir folgende Hilfestellung je nach vorhandenen Rahmenbedingungen anbieten:

  1. Hilfestellung bei der Planung und Durchführung
  2. Verleih von ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen)
  3. Verleih von DTG-Flaschen (7 Liter, max. 15 Stck.)
  4. Organisation der Mitarbeit von Ausbildern (Trainer-C, TL)
  5. Kontaktherstellung zu Tauchvereinen vor Ort. (siehe auch Artikel "Kooperation von Tauchverein und Schule")

Anfragen bitte an Schulsport[at]htsv[dot]de richten.

Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Eine gründliche Vorbereitung, Absprache und Koordination mit den kooperierenden Stellen schaltet viele Probleme von Beginn an aus.

Dazu gehört es auch genügend Aufsichtspersonen mit entsprechender Qualifikation zu haben. Je kleiner eine Lerngruppe ist, desto effektiver kann gearbeitet werden. Beim Schnorcheltauchen und Flossenschwimmen sind 12 Oberstufenschüler nach meiner Erfahrung problemlos zu bewältigen.

Beim Tauchen mit DTG "Unterrichtssequenz Schnuppertauchen" müssen weitere Kollegen, Ausbilder aus den Tauchvereinen oder Schüler mit schon entsprechend vorhandener Qualifikation zur Aufsicht und Hilfestellung mit einbezogen werden. Hier muss an die Versicherung der Schüler entweder über die Schule oder über den Verein bzw. beim VDST gedacht werden.

Eine Lerngruppe mit 12 Schülern ist mit zwei Aufsichtspersonen zu bewältigen, wenn man je nach Vorkenntnissen im Schwimmbad in Gruppen aufteilt, um das Verhältnis unter Wasser von Ausbilder zu Schüler von mindestens 1:2 zu erreichen. Ist der Leistungstand der Schüler fortgeschritten, kann man die Gruppen vergrößern.

Das anschließende Füllen und der Transport der Flaschen evtl. in das Vereinsheim muss organisiert werden. Eine Kooperation zwischen Verein und Schule ist in der Regel zeitweise oder auch längerfristig hierbei von großem Vorteil.

Kooperation von Tauchverein und Schule anhand von drei Beispielen aus Hessen

Der Schulsport realisiert in vielerlei Hinsicht die Bewegungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Sei es zum Beispiel das Klettern, Inline Skating, Schwimmen, Rudern oder neben dem Flossenschwimmen und dem Tauchen mit ABC-Ausrüstung immer häufiger auch das Gerätetauchen. (Siehe dazu auch die rechtliche Situation!)

Die drei aufgezeigten Beispiele sollen Mut machen, sich auch als Tauchsportverein den gesellschaftlichen Veränderungen und den internationalen Bildungsstandards zu stellen, neue Wege auszuprobieren und zu gehen sowie die Herausforderung anzunehmen, sich als lokaler Bildungspartner fest zu etablieren.  ...mehr